EU-Kommission schlägt längere vorläufige Anwendung von Post-Brexit-Abkommen vor

London und EU
London und EU

Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten eine Verlängerung der vorläufigen Anwendung des Post-Brexit-Abkommens bis Ende April vorgeschlagen. Die EU benötige „mehr Zeit für die Übersetzung der Dokumente“ in all ihre Amtssprachen, sagte eine Kommissionssprecherin am Dienstag. 

Die vorläufige Anwendung des Ende 2020 mit Großbritannien erzielten Abkommens hatte am 1. Januar begonnen. Eigentlich sollte sie Ende Februar enden, in der Zwischenzeit sollte das EU-Parlament das Abkommen prüfen und ratifizieren. 

Nach Angaben aus EU-Kreisen beschloss die Kommission am Dienstag einen Vorschlag zur Verlängerung, der den Mitgliedstaaten übermittelt wurde. Nach deren Zustimmung gehe der Vorschlag an den neu geschaffenen EU-UK-Partnerschaftsrats, der nun für das Abkommen zuständig ist.

Die EU-Abgeordneten hatten Mitte Januar mit der Prüfung des 1250 Seiten starken Vertrags begonnen. Der britische Brexit-Unterhändler David Frost bestätigte am Dienstag, dass London über den Vorschlag einer verlängerten Frist informiert worden sei. 

Auf das Post-Brexit-Abkommen hatten sich beide Seiten am 24. Dezember nach langem Ringen verständigt. Für einen regulären Ratifizierungsprozess reichte die Zeit bis zum Jahresende nicht mehr aus. Daher sollten die vereinbarten Regeln zunächst bis zum 28. Februar übergangsweise angewandt werden.

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