Die zurzeit äußerst beliebte App Clubhouse wirft nach Einschätzung der Stiftung Warentest erhebliche Fragen mit Blick auf den Datenschutz auf. Wie die Tester am Mittwoch mitteilten, ist die US-App „nicht nur datenhungrig“, sondern verstößt in mehreren Punkten zudem gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Untersuchung ergab demnach, dass die App, die derzeit bei den Download-Zahlen für Apples App Store weit oben rangiert, einige Daten nur an Clubhouse-Server sendet, andere an den iPhone-Hersteller Apple und wieder andere an Datenanalyse-Firmen in den USA. „Der Anbieter schneidet alle Äußerungen mit und überträgt in vielen Fällen Adressbucheinträge vom Handy der Nutzer auf Firmenserver, wo sie für Marketing- und Werbezwecke verwendet werden können“, monierten die Warentester zudem.
Dies Stiftung verwies darauf, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die hinter Clubhouse stehende Firma Alpha Exploration bereits abgemahnt habe. Zudem liege die Datenschutzerklärung bislang nur auf Englisch vor – viele deutschsprachige Nutzer können sich daher nicht ausreichend über die Datenschutzpraktiken informieren.
Außerdem seien die Rechte, die sich der Anbieter für die Verwendung der Nutzerdaten einräume, „zu weitgehend“. Verbraucher würden überdies nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt und es werde kein Verantwortlicher benannt, der für die Datenverarbeitung zuständig ist. Darüber hinaus gebe es kein Impressum.
Die Nutzer der im vergangenen Frühjahr in den USA entwickelten App können per Audio verschiedene „Räume“ besuchen, in denen Menschen miteinander reden. Derzeit kann die Plattform nur herunterladen, wer eine persönliche Einladung durch einen bereits registrierten Nutzer bekommt und ein Apple-Gerät besitzt.