Das „ewige Verfassungsorgan“ ist fester Bestandteil im bundesdeutschen Machtgefüge

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Er steht im Schatten des Bundestages, und seine Bedeutung wird oft unterschätzt: Der Bundesrat, der an diesem Freitag zu seiner 1000. Sitzung zusammentritt, ist dennoch ein fester Bestandteil im bundesdeutschen Machtgefüge. Aus Anlass des runden Jubiläums spricht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor der Länderkammer.

Wie kommt es zur 1000. Sitzung der Länderkammer?

Anders als beim Bundestag, der alle vier Jahre neu gewählt wird, spielen für den Bundesrat Legislaturperioden keine Rolle. Er gilt als „ewiges Verfassungsorgan“. Während der Bundestag nach jeder Wahl die Zählung der Sitzungen neu startet, zählt die Länderkammer einfach weiter. 

Nach dem ursprünglichen Sitzungskalender hätte die 1000. Sitzung erst Mitte des Jahres stattgefunden. Dass dies nun früher geschieht, ist der Corona-Pandemie geschuldet. Die Länderkammer musste in der Krise bereits fünfmal zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um kurzfristig den Weg für eilige Vorhaben frei zu machen. 

Seit wann gibt es den Bundesrat?

Die erste Sitzung der Länderkammer ging am 7. September 1949 über die Bühne – am selben Tag, an dem sich auch der erste Bundestag konstituierte.

Welche Funktion hat der Bundesrat?

Über den Bundesrat wirken die 16 Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Einem Teil der Gesetze – die zustimmungspflichtigen – muss die Länderkammer ausdrücklich per Mehrheitsbeschluss bestätigen. 

Weniger groß ist der Einfluss bei Einspruchsgesetzen: Hier kann die Länderkammer mit Mehrheit zwar ihr Nein beschließen, um eine Neuregelung aufzuhalten – dies kann der Bundestag aber mit seiner Mehrheit wieder zurückweisen.

Wegen der Vielzahl zustimmungspflichtiger Regelungen hatte der Bundesrat einst erhebliche Macht. Er wurde das Gegengewicht zum Bundestag – etwa wenn die Opposition im Bund bei Wahlen in den Ländern Oberhand gewann. So gelang es der SPD unter ihrem Vorsitzenden Oskar Lafontaine in den späten 90er Jahren, Schwarz-Gelb unter Kanzler Helmut Kohl durch allerlei Blockaden regelrecht auflaufen zu lassen.

Aus zwei Gründen funktioniert das heute nicht mehr: Zum einen wurde die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Zuge der Föderalismusreform von 2006 deutlich reduziert. Zum anderen sind die Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer heute viel unübersichtlicher: Waren die SPD-dominierten „A-Länder“ und die Unions-geführten „B-Länder“ einst zwei abgegrenzte Blöcke, gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Regierunskonstellationen.

Das verhindert oft klare Mehrheiten: Denn wenn sich eine Landesregierung uneins ist, weil ein Koalitionspartner im Bund mitregiert und der andere auf der Oppositionsbank sitzt, enthält sich die Landesregierung bei der Abstimmung in der Länderkammer zumeist.

Wie setzt sich der Bundesrat zusammen?

Die Länderkammer verfügt über 69 Sitze, vertreten sind ausschließlich Mitglieder der Landesregierungen. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.

Was zeichnet die Arbeit des Bundesrates aus?

Vieles, was die Länderkammer erledigen muss, ist Routine: Verordnungen und Gesetze werden bei den Plenarsitzungen, die normalerweise alle drei Wochen stattfinden, oft im Minutentakt abgesegnet. Zuweilen ist ein gigantisches Pensum zu bewältigen. Die bislang meisten Tagesordnungspunkte – nämlich 139 – vermerkt das Protokoll für die Sitzung vom 8. Juli 1994. 

Doch es gab auch historische Ereignisse: 1957 billigte der Bundesrat die Römischen Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, 1972 den Ostverträgen – und 1990 den deutsch-deutschen Einigungsvertrag.

Nur selten wird es turbulent in der Länderkammer: Am 22. März 2002 kam die Mehrheit für das rot-grüne Zuwanderungsgesetz nur zustande, weil der damalige Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) das uneinheitliche Votum Brandenburgs als Zustimmung wertete. Die Unions-Länder protestierten lautstark, Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) haute wutschnaubend mit der Faust auf den Tisch. Schließlich verließen die CDU-geführten Länder die Sitzung – ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundesrates.

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