Familien und Unternehmen sollen in der Corona-Pandemie erneut zusätzlich entlastet werden. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag erstmals im Bundestag beraten. Vorgesehen ist ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro für alle, die Anspruch auf Kindergeld haben. Zudem sind weitere Hilfen für Unternehmen vorgesehen.
Der Kinderbonus von 150 Euro für die Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld, der im Mai gezahlt werden soll, wurde mit den Erschwernissen durch die Corona-Krise begründet. Einen solchen Bonus von damals 300 Euro hatte es für Familien auch im vergangenen Jahr gegeben.
Bis Ende 2022 verlängert werden soll außerdem der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurants. Diese Corona-Sonderregel würde sonst Ende Juni 2021 auslaufen. Erweitert werden zudem für Unternehmer die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021. Hier soll der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.
„Wir tun ganz konkret etwas, um die zu unterstützen, die jetzt noch durchhalten müssen“ sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Bundestag zum Kinderbonus für Familien und den Entlastungen für Unternehmen.
Redner der Opposition kritisierten die niedrigere Mehrwertsteuer für die Gastronomie und die Regelungen zum Verlustrücktrag als unzureichend. „Wir würden uns noch etwas mehr Wums aus ihrer Bazooka wünschen“. sagte der FDP-Politiker Markus Herbrand an Scholz gewandt.
Eine Umsatzsteuersenkung helfe den Gastronomen nichts, wenn sie keinen Umsatz hätten, sagte der Grünen-Politiker Danyal Bayaz. Er drang auch auf einen längeren Zeitraum für den Verlustrücktrag. Für die Linke forderte Fabio de Masi erneut eine Vermögensabgabe für Millionäre zur Finanzierung der Corona-Folgen.