Aufklärende Verbreitung antisemitischen Flyers in Köln keine Volksverhetzung

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Nach der Verbreitung eines Fotos von einem antisemitischen Flyer in Köln sind die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen einen Twitter-Nutzer eingestellt worden. Volksverhetzung sei unter anderem nicht strafbar, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder der „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ diene, begründete die Kölner Staatsanwaltschaft am Donnerstag ihre Entscheidung. Der Nutzer hatte den antisemitischen Inhalt geteilt, um die Polizei darauf aufmerksam zu machen.

In seinem Tweet schrieb der Mann laut Staatsanwaltschaft, dass in einer Kölner Straßenbahn eine „größere Stückzahl“ der Flyer aufgetaucht sei. Dazu veröffentliche er ein Foto der Hetzschrift und verlinkte im Tweet die Polizei. Wegen der Verbreitung eines volksverhetzenden Inhalts wurde daraufhin auch er selbst als Beschuldigter vernommen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden am Mittwoch eingestellt.

Nach „zwingend durchzuführenden Ermittlungen“ kam die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, dass der Tatbestand der Volksverhetzung durch die „tausendfache digitale Verbreitung einer besonders abstoßenden Hetzschrift“ zwar erfüllt war. Allerdings beinhaltete die mit der Verbreitung der Hetzschrift verbundene Stellungnahme – der Tweet – demnach eine „eindeutige Distanzierung und Abstandnahme vom Inhalt der Hetzschrift“.

Im Zuge der Verfahrens war bekannt geworden, dass der polizeiliche Staatsschutz bereits seit dem 4. Dezember wegen des Flyers selbst ermittelte. Diese Ermittlungen dauern laut Staatsanwaltschaft weiterhin an. Die Polizei wies darauf hin, dass Hinweise zu volksverhetzenden Inhalten nicht öffentlich geteilt, sondern persönlich gemeldet werden sollten.

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