Verwaltungsgericht bestätigt Verkaufsstopp für KN95-Masken mit unklarer Qualität

FFP2-Maske - Bild: Fun_Travel via Twenty20
FFP2-Maske - Bild: Fun_Travel via Twenty20

In einem Rechtsstreit um 28.000 medizinische Masken mit unklarem Qualitätsstandard hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einen Verkaufsstopp der Behörden bestätigt. Die Richter lehnten nach eigenen Angaben vom Freitag einen Eilantrag der in der Schweiz ansässigen Handelsfirma auf eine Aufhebung ab. Die Masken des Typs KN95 waren demnach nicht nach den vorgeschriebenen Regeln geprüft und zertifiziert worden. Sie dürften daher vorerst nicht auf den Markt gelangen, erklärte das Gericht. (Az. 3 L 11/21)

Laut Gericht hatte die Düsseldorfer Bezirksregierung, die die Masken der Unternehmens in ihrem Zuständigkeitsbereich vom Markt genommen hatte, auch auf die Möglichkeit eines ordnungsgemäßen Prüfprozesses hingewiesen. Diese habe die Firma aber nicht genutzt. Es sei daher weiter unklar, ob die Masken den einschlägigen europäischen Qualitätsstandards genügten oder nicht.

KN95 ist der chinesische Schutzstandard, der einer Einstufung als FFP2-Maske entspricht. Eine entsprechende Vermarktung ist dem Gericht zufolge in Deutschland und der EU nur nach einer strengen Qualitätsprüfung durch geeignete Prüfinstitute möglich, bei der das Erreichen einer vergleichbaren Schutzwirkung bescheinigt wurde. Das Unternehmen kann gegen das Urteil noch Beschwerde vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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