Bundesinnenministerium muss Tweet über AfD löschen

Justitia
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Das Bundesinnenministerium (BMI) muss einem Gerichtsbeschluss zufolge einen Tweet eines seiner Pressesprecher zur AfD löschen. Einem entsprechenden Eilantrag der Partei gab das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch teilweise statt, wie das Gericht mitteilte. In dem Tweet vom 28. Januar ging es demnach um die laufende Prüfung, ob die AfD vom Bundesverfassungsschutz (BfV) als Verdachtsfall eingestuft wird. (Az. VG 1 L 127/21)

In dem Tweet veröffentlichte der BMI-Sprecher den Angaben zufolge Äußerungen von Innenminister Horst Seehofer (CSU) zum „Stand des BfV-Gutachtens zur AfD“. Das Gutachten werde „in juristischer Hinsicht geprüft“, es gebe „keine politische Vorgaben“, Seehofer wolle „aber in überschaubarer Zeit Klarheit haben“.

Mit dem Tweet habe das BMI in die Parteienfreiheit eingegriffen, befand nun das Verwaltungsgericht. Das Ministerium habe mit dem Tweet „bei objektivem Verständnis“ geäußert, dass es sich bei der AfD „um einen Prüffall des Bundesverfassungsschutz handle“. Dadurch werde die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb erheblich geschmälert, hieß es in dem Gerichtsbeschluss.

Schon die Einstufung der AfD als Prüffall führe nach einer von der Partei vorgenommenen Umfrage dazu, dass die Bereitschaft, die AfD zu wählen, um 15 Prozent sinke. Der Eingriff sei nicht gerechtfertigt, weil es hierfür weder eine Rechtsgrundlage im Bundesverfassungschutzgesetz gebe noch die Voraussetzungen vorlägen, unter denen staatliche Stellen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben dürften.

Denn dem Staat sei es versagt, sich mit einzelnen Parteien zu identifizieren und die ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel und Möglichkeiten zu deren Gunsten oder Lasten einzusetzen. Gegen den Gerichtsbeschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

In einem weiteren Rechtsstreit entschied derweil das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass auch der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet werden darf. Nach dem am Mittwoch zugestellten Urteil klagte die nordrhein-westfälische AfD erfolgreich darauf, die Rechtswidrigkeit entsprechender Äußerungen unter anderem von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) gerichtlich feststellen zu lassen. Diese Äußerungen stammten bereits aus dem Jahr 2019.

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