FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hat die Einstufung der AfD als extremistischen Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz begrüßt. „Eine wehrhafte Demokratie muss dem Treiben der Rechtsextremen nicht tatenlos zusehen“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch in Berlin. Die Entscheidung des Kölner Bundesamtes „prägt der AfD den Stempel der Unwählbarkeit auf die Stirn“.
Nach Überzeugung von Thomae handelt es sich bei der Einstufung nicht um eine politischen Entscheidung, sondern auf eine fachliche Einschätzung der Landesämter und des Bundesamtes. Die Hürden für die Beobachtung einer politischen Partei seien zwar hoch. „Aber auch Parteien sind nicht sakrosankt und nicht ganz und gar geschützt vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz“, sagte Thomae, der dem für die Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) angehört.
Die Einstufung der AfD macht den Weg frei für eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen mitteln. Ausgenommen davon sind Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.