Auseinandersetzung um besetztes Haus in Berliner Rigaer Straße spitzt sich zu

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die Auseinandersetzung um mutmaßliche Brandschutzmängel in einem besetzten Haus in Berlin spitzt sich weiter zu. Einem Eilantrag der britischen Firma, der das Wohngebäude in der Rigaer Straße 94 gehört, wurde am Dienstag teilweise stattgegeben, wie das Berliner Verwaltungsgericht erklärte. Das Bezirksamt müsse die Bewohner anweisen, „die Brandschutzbegehung des Gebäudekomplexes durch einen Brandschutzprüfer und einen Vertreter der Antragstellerin zu dulden“ und „das Betreten der Wohnungen zu ermöglichen“, entschied das Gericht.

In der Auseinandersetzung geht es um mutmaßliche Brandschutzmängel in einem der letzten besetzten Häuser der Hauptstadt. Die Rigaer Straße 94 ist seit Anfang 1990 besetzt und wird der linksextremen Szene zugeordnet. Die Bewohner scheiterten ihrerseits am Dienstag vor dem Berliner Landgericht mit einem Eilantrag gegen die Begehung. Sie hatten argumentiert, die im Grundbuch eingetragene britische Firma sei nicht der rechtmäßige Eigentümer und die Begehung somit nicht zulässig.

Bei einer Begehung des Hausprojekts durch Vertreter der Eigentümerfirma wird mit Ausschreitungen gerechnet. Um dies zu verhindern, veranlasste der Baustadtrat des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), bereits am Dienstagvormittag selbstständig eine Begehung durch die Bauaufsicht in Begleitung eines Vertreters der Bewohner.

Der Berliner Senat befasste sich am Dienstag auf Initiative des Innensenats ebenfalls mit der Situation. Die von Schmidt veranlasste Begehung bezeichnete der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Anschluss allerdings als „widersprüchlich und unzureichend“.

Der Berliner Senat wies die Bezirksverwaltung daraufhin ebenfalls an, „eine vollumfassende Brandschutzprüfung“ durch einen vom Eigentümer beauftragten Brandschutzprüfer und „unter Beteiligung eines Vertreters der Eigentümerin“ vorzunehmen und dafür „eine entsprechende Duldungsanordnung an die Bewohnerinnen und Bewohner zu erlassen“.

Bereits am 11. Februar hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Berliner Polizei dem Sachverständigen bei der Begehung des Hauses Polizeischutz gewähren muss, „weil er das Haus wegen der zu befürchtenden Angriffe der Bewohner nicht gefahrlos werde betreten können“. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun, dass auch die Privatwohnungen der Bewohner von dem Brandschutzbeauftragten überprüft werden müssten.

Der Polizeieinsatz in der Rigaer Straße, der ursprünglich für den 12. und 13. März geplant war, sei nur mit einer entsprechenden Anordnung der zuständigen Behörde möglich, erklärte das Verwaltungsgericht. Eine solche Anordnung müsse allerdings erst noch erlassen werden. Wegen der „zeitlichen Verzögerung“ bei der Vollstreckung einer solchen Anordnung sei der für Donnerstag und Freitag geplante Polizeieinsatz „nicht zu realisieren“ und müsse „kurzfristig verschoben werden“.

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