Landgericht Wuppertal lehnt Hauptverhandlung gegen ehemaligen SS-Wachmann ab

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Landgericht Wuppertal hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen ehemaligen SS-Wachmann des NS-Konzentrationslagers Stutthof aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Der 96-Jährige sei aufgrund seines körperlichen Zustands in einer Intensität beeinträchtigt, die einen Prozess dauerhaft unmöglich mache, erklärten die Richter in der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter können den Beschluss vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) anfechten.

Dem 96-Jährigen aus Wuppertal wird Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen, weil er 1944 und 1945 während des Zweiten Weltkriegs rund zehn Monate lang im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig eingesetzt war. Laut Anklageschrift vom Juli 2020 soll er dort als Wachmann tätig gewesen sein. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf das Gutachten eines Sachverständigen, der den Mann in seinem Auftrag untersuchte.

Im Lager Stutthof bei Danzig hatte die SS im Zweiten Weltkrieg mehr als hunderttausend Menschen gefangen gehalten, viele davon Juden. Etwa 65.000 Menschen starben. Stutthof war berüchtigt für die absichtlich vollkommen lebensfeindlich gehaltenen Zustände. Die meisten Gefangenen starben an Krankheiten und Entkräftung. Die SS ermordete Häftlinge darüber hinaus aber auch systematisch und massenhaft aktiv, etwa in einer Gaskammer.

In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland noch einmal eine ganze Reihe von Anklagen und Prozessen gegen ehemalige Angehörige der Wach- und Verwaltungsmannschaften der Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz und Stutthof. Zuletzt verurteilte das Landgericht Hamburg im Juli vergangenen Jahres einen 93-jährigen Stutthof-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in rund 5230 Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe nach dem Jugendstrafrecht.

Im Februar diesen Jahres klagte die Staatsanwaltschaft in Itzehoe in Schleswig-Holstein zudem eine 95-jährige frühere Sekretärin der Stutthofer Lagerverwaltung wegen Beihilfe zum Mord in über zehntausend Fällen an. In diesem Fall entschied das zuständige Gericht noch nicht über die Eröffnung eines Hauptverfahrens.

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