Auswahl der Geschworenen in Prozess um Tod von George Floyd fast abgeschlossen

US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20
US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Die Auswahl der Geschworenen im Prozess gegen einen weißen Ex-Polizisten wegen des gewaltsamen Todes des Afroamerikaners George Floyd steht kurz vor dem Abschluss. Am Montag wurde ein 14. Mitglied der Jury bestimmt. Zwölf Geschworene werden in dem Verfahren in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten Derek Chauvin entscheiden. Richter Peter Cahill fordert außerdem die Ernennung von drei Ersatzkandidaten. 

Am Montag wurden acht potenzielle Geschworene angehört, nur einer von ihnen konnte die Vorgaben erfüllen. Die Jury-Auswahl ist höchst komplex: Die Geschworenen müssen unvoreingenommen in die Hauptverhandlung gehen. Allerdings ist über Floyds Tod am 25. Mai 2020 und das Vorgehen des angeklagten Ex-Polizisten umfassend berichtet worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellen zahlreiche Fragen, um zu prüfen, ob die Jury-Kandidaten sich bereits eine Meinung zu dem Fall gebildet haben.

Die inhaltlichen Verhandlungen gegen Chauvin, der gegen Kaution auf freiem Fuß ist, sollen am 29. März beginnen. Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt und beispiellose Proteste ausgelöst. Chauvin hatte dem wegen eines mutmaßlich falschen 20-Dollar-Scheins festgenommenen 46-Jährigen rund neun Minuten lang auf offener Straße das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl Floyd mehr als 20 Mal klagte, er bekomme keine Luft.

Floyds Satz „I can’t breathe“ – „Ich kann nicht atmen“ oder „Ich bekomme keine Luft“ – wurde zu einem Motto der Black-Lives-Matter-Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen Schwarze. Die teilweise von Ausschreitungen überschatteten Proteste hielten die USA wochenlang in Atem. Der Prozess gegen Chauvin erhält daher enorme Beachtung. Er findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt und wird live übertragen. 

Dem nach Floyds Tod entlassenen Polizisten wird unter anderem „Mord zweiten Grades“ zur Last gelegt. Das entspricht einem Totschlag in einem besonders schwerem Fall, wenn auch ohne Tötungsabsicht, und kann mit bis zu 40 Jahren Gefängnis bestraft werden. Ein zweiter Anklagepunkt lautet „Totschlag zweiten Grades“. 

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt