Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes in Münchner Raserprozess

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Münchner Raserprozess um den Tod eines 14 Jahre alten Schülers hat das Landgericht München I den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Neben Mord verurteilte das Gericht den 36 Jahre alten Victor-Friedrich B. am Dienstag wegen vierfachen versuchten Mordes, einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und verschiedener Körperverletzungsdelikte. „Sekunden oder Zehntelsekunden“ hätten am Tatabend über Leben und Tod entschieden, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Erl.

Die Tat im November 2019 sorgte bundesweit für Aufsehen und Entsetzen, in München noch lange Zeit danach. B. war damals nach den Feststellungen des Urteils unter Drogeneinfluss als Geisterfahrer mit teils über 120 Stundenkilometern vor der Polizei geflohen und durch den Münchner Stadtteil Laim gerast. Er wollte sich demnach einer Polizeikontrolle entziehen, weil er Drogen konsumiert und damit gegen Bewährungsauflagen aus einer Verurteilung als Drogendealer verstoßen hatte.

Die Richterin folgte der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen den Mordvorwurf bestritten, allerdings auf eine eigene Strafmaßforderung verzichtet. Das Gericht ordnete außerdem die Unterbringung des aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen stammenden Mannes in einer Entziehungsanstalt an.

Richterin Erl sagte in ihrer Urteilsbegründung, „es gibt wenige Verfahren, die sich nur schwer in Worte fassen lassen“. Dieses zähle dazu. Erl verwies dabei auf die dramatischen Umstände des Falles und die große Trauer, die er verursacht hat. 

Die Eltern und Schwester des getöteten Jungen seien schwer traumatisiert, sagte die Richterin. Auch die Freunde, die den Schüler am Tatabend begleitet hatten und nur „wie durch ein Wunder“ überlebt hätten, seien bis heute schwer getroffen. 

Erl verwies besonders bei dem getöteten 14-Jährigen auf den tragischen Verlauf des Tatabends. Eine Feier in einer Kirchengemeinde habe er mit seinen Freunden früher als geplant verlassen, dann habe die Gruppe einen Bus fast verpasst, aber doch noch erreicht. 

Schließlich habe es nach dem Aussteigen aus dem Bus „die zu kurze oder zu lange Zeit“, die die Jugendlichen noch miteinander sprachen, gegeben, bevor sie die Straße überqueren wollten und bevor der 14-Jährige dann von dem von der Gruppe nicht bemerkten Auto frontal erfasst wurde. Die Jugendlichen hätten zwar nach links geguckt, aber nicht nach rechts, von wo der Geisterfahrer kam. Der Gymnasiast war auf der Stelle tot. „Das ist die traurige und menschliche Seite dieses Verfahrens“, sagte Erl. 

Die Verteidigung hatte eine Tötungsabsicht ihres Mandanten bestritten. Verteidigerin Daniela Gabler sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Verteidigung werde in die Revision gehen und gehe auch fest von einem Erfolg aus.

Das Gericht habe von Anfang an eine Verurteilung ihres Mandanten gewollt, es sei aber in der mündlichen Urteilsbegründung pauschal geblieben, sagte Gabler. Mit der Logik des Gerichts müsse künftig jeder tödlich verlaufende Geisterfahrerunfall als Mord bewertet werden. Gestärkt sehe sich die Verteidigung durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag, das ein Mordurteil nach einem illegalen Autorennen in Moers aufgehoben hatte. Hier sah der BGH Zweifel am bedingten Vorsatz des Fahrers – dies müsse auch bei B. gelten, sagte Gabler.

Dagegen hob die Richterin hervor, wie extrem gefährdend sich dieser verhalten habe. Kurz vor der Kreuzung, die der Junge überqueren wollte, habe er sogar nochmals beschleunigt. Dies sei die eigentliche Überraschung der Beweisaufnahme gewesen, dass B. beschleunigt habe, obwohl er den an der Haltestelle stehenden Bus sah, aus dem die Jugendlichen ausgestiegen waren.

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