Nach der erfolglosen Behandlung einer an Krebs erkrankten jungen Mutter mit Schlangengift muss eine Heilpraktikerin mehrere zehntausend Euro an den kleinen Sohn der verstorbenen Frau zahlen. Das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts München ist ein Grundsatzurteil in Fragen der Heilpraktikerhaftung. Demnach gilt auch für alternative Behandlungsmethoden der Standard, wie er von einem ausgebildeten Heilpraktiker einzuhalten ist. Es greift das Patientenrechtegesetz. (Az: 1 U 1831/18).
Der Vater als Vertreter des fünfjährigen Kindes hatte die Heilpraktikerin auf insgesamt 172.000 Euro verklagt. Zahlen muss die Heilpraktikerin 74.000 Euro zuzüglich Zinsen für Schmerzensgeld, Unterhaltsschaden und Rechtsanwaltskosten. Außerdem muss sie noch weitere entstandene materielle Schäden ersetzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Mutter hatte eine von Schulmedizinern verschriebene und bereits angefangene Chemotherapie abgebrochen und sich nur noch von der Heilpraktikerin behandeln lassen. Wenige Monate später starb sie.
Nach Angaben eines Gutachters hätte die Frau bei Fortsetzung der Strahlentherapie noch fünf Jahre leben und Unterhalt für ihren Sohn bestreiten können. Für diese fünf Jahre muss die Heilpraktikerin zahlen. Über diese Zeitspanne hinaus habe es keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für ein gesundes Überleben gegeben.
Die Ärzte hatten die Frau gewarnt, mit dem Abbruch der Chemotherapie ihr Todesurteil zu unterschreiben. Laut dem Urteil riet die Heilpraktikerin zwar nicht zu diesem Abbruch, sie sei dieser sich abzeichnenden Entscheidung aber auch nicht entgegengetreten. Dies wäre laut Gericht aber ihre Aufgabe gewesen, sie hätte demnach auch nach dem Abbruch zur Wiederaufnahme der Therapie raten müssen.
Allerdings sei die Frau der Heilpraktikerin nicht hörig gewesen und habe ein Mitverschulden, erklärte das Gericht. Das verringerte die Ansprüche ihrer Hinterbliebenen um ein Drittel. Zwei Drittel der Schuld trage aber die Heilpraktikerin – gerade weil die Frau ihr Vertrauen geschenkt habe.
Dem Gericht zufolge hatte die Frau noch kurz vor ihrem Tod erkannt, dass sie sich im Vertrauen auf den Rat der Heilpraktikerin falsch entschieden hatte und nun ihren Sohn ohne seine Mutter zurücklassen musste.