Die Pinkelpause eines Cabriofahrers auf dem Privatgrundstück eines Baggerfahrers ist letzteren teuer zu stehen gekommen. Weil er den direkt neben seinem Bagger abgestellten Wagen nicht bemerkte und mit einem Schwenk vollständig zerstörte, muss der Bauarbeiter drei Viertel des Schadens in Höhe von 18.000 Euro übernehmen, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. Das verbleibende Viertel muss der Autobesitzer übernehmen. (Az: 8 O 6187/20)
Der Autofahrer hatte für das Gericht glaubwürdig nicht erkannt, dass er für sein dringendes Bedürfnis im Februar 2020 auf ein Privatgrundstück gefahren war. Das Auto parkte er dort neben dem Bagger, in dem er niemanden bemerkte. Tatsächlich aber saß ein Baggerfahrer in dem Baufahrzeug, das einen Schwenk nach links machte und so das Auto zerstörte.
Mit seiner Klage gegen den Baggerfahrer bekam der Autofahrer großenteils Recht, obwohl er auf ein Privatgrundstück gefahren war. Da das Grundstück nicht umzäunt war, ein Schotterweg darauf führte und die Baustelle nicht beschildert war, sei dies nicht zu erkennen gewesen. Außerdem habe der Mann nicht erkennen können, dass der Bagger gleich seine Arbeit aufnimmt.
Dem Baggerführer warf das Gericht vor, ohne sich umzusehen die Arbeit aufgenommen zu haben. Dass der Autofahrer ein Viertel des Schadens tragen muss, begründete das Gericht damit, dass der Mann beim Parken einen größeren Sicherheitsabstand hätte einhalten müssen.