Zahl der Immunitätsaufhebungen von Bundestagsmitgliedern gestiegen

Bundestag von außen
Bundestag von außen

Ungewöhnlich vielen Bundestagsabgeordneten ist in der laufenden Legislaturperiode ihre Immunität entzogen worden. 22 Mal sei die Immunität von Parlamentariern durch das Plenum aufgehoben worden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Davon seien 18 Abgeordnete betroffen gewesen. In der letzten Legislaturperiode habe es insgesamt nur vier Fälle gegeben, in der vorletzten neun.

Woran diese Entwicklung liegt, kann die Bundestagsverwaltung dem Bericht zufolge nicht erklären. Ein Sprecher des Parlaments sagte der Zeitung: „Der Bundestagsverwaltung liegen keine Information darüber vor, warum die Zahl der Verfahren in dieser Wahlperiode angestiegen ist.“ Über den Ausgang der Ermittlungsverfahren werde der Bundestag nicht informiert. Er könne deswegen auch nichts zur Zahl der Verurteilungen mitteilen.

Laut Nachforschungen des Online-Portals Abgeordnetenwatch.de bei betroffenen Parlamentariern, zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten, deren Ergebnisse der Zeitung vorliegen, gibt es bisher eine Verurteilung. Der AfD-Abgeordnete Sebastian Münzenmaier wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Gegen neun Abgeordnete seien noch Verfahren anhängig. Zu ihnen würden nicht nur die Verfahren gegen Georg Nüßlein (bisher CSU) und Axel Fischer (CDU) zählen, sondern auch das gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held. Der Sozialdemokrat sei unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit angeklagt. Wegen der Pandemie habe der Prozess noch nicht beginnen können.

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