Der 11. April 1996 hat sich eingebrannt – nicht nur in die Geschichte des Düsseldorfer Flughafens, sondern auch in die Historie der weltweiten Luftfahrt. An jenem Frühlingstag vor nunmehr 25 Jahren brach im Airport Düsseldorf ein verheerender Brand aus. 17 Menschen starben, weitere 88 wurden teils schwer verletzt. Eine solche Katastrophe in einem Flughafengebäude hatte bis dahin niemand für möglich gehalten.
Auch deshalb löste das Feuer auf dem Düsseldorfer Airport weltweit Entsetzen aus. Und es warf zunächst eine Fülle von Fragen auf: Wie kann in einem Flughafen, der überwiegend aus Beton, Metall und Glas besteht, überhaupt ein solcher Großbrand entstehen – ein Feuer, das zu den größten Bränden der deutschen Nachkriegsgeschichte zählt?
Schnell wurde klar: Ursache für die Katastrophe, die später zu einer drastischen Verschärfung der Brandschutzvorschriften führte, war eine Kette folgenschwerer Fehleinschätzungen und Versäumnisse. Das erste Glied dieser Kette waren scheinbar harmlose Schweißarbeiten, mit denen zwei Arbeiter an jenem Donnerstag gegen 13.00 Uhr begannen.
Bei diesen Schweißarbeiten an einer Dehnungsfuge oberhalb der Ankunftsebene des Flugsteigs A tropften glühende Perlen auf Hartschaumplatten aus brennbarem Polystyrol. Dieses Material war Mitte der siebziger Jahre verbotswidrig in eine Zwischendecke des Airports eingebaut worden.
Um 15.31 Uhr ging ein erster Alarm bei der Flughafenfeuerwehr ein. Schon wenig später, um 15.47 Uhr, war die Katastrophe nicht mehr abzuwenden. Die Zwischendecke über einem Blumenladen hatte zu glühen begonnen, der Brand breitete sich in der Decke blitzartig aus. Die Zwischendecke „zündete durch“, wie Brandexperten sagen.
In der Folge wälzte sich eine todbringende schwarze Rauchwolke im Schritttempo durch den Flugsteig A. Um 15.55 Uhr quoll aus der VIP-Lounge der Fluggesellschaft Air France am Flugsteig A giftiger Rauch. Die Menschen in dem Raum riefen über Telefon verzweifelt um Hilfe.
Um 16.19 Uhr verstummten die Hilferufe: Acht Fluggäste waren an hochgiftigen Kohlenmonoxidgasen erstickt. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben später, dass in der 1990 gebauten Lounge eine Fluchttür fehlte.
Um 16.05 Uhr ging ein Notruf aus einem Aufzug ein, der gerade auf der Ankunftsebene eingetroffen war: Als sich die Aufzugstür öffnete, sahen sich fünf Menschen – darunter ein Vater und sein sechsjähriger Sohn – unvermittelt der schwarzen Rauchwand gegenüber. Der giftige Qualm unterbrach die Lichtschranke an der Lifttür, die sich daraufhin nicht mehr schloss. Alle fünf Insassen erstickten.
Auch in einem anderen Aufzug starben zwei Menschen. Ein weiteres Todesopfer wurde in einer Toilette der Ankunftsebene A gefunden. Das 17. Opfer erlag Wochen nach dem Brand im Krankenhaus einer Kohlenmonoxidvergiftung.
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Katastrophe begann im Dezember 1999. In einem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht mussten sich zunächst elf und später noch neun Angeklagte verantworten. Den Airportangestellten, Architekten, Brandschutzexperten und Schweißarbeitern wurden Fahrlässigkeitsdelikte vorgeworfen.
Doch nach insgesamt 89 Verhandlungstagen stellte das Gericht den von Pannen überschatteten Prozess im Oktober 2001 gegen Geldauflagen ein – wegen geringer Schuld der Angeklagten. Der Richter sagte damals, die „schrecklichen Folgen“ des Brands dürften nicht den Blick dafür verstellen, dass den Angeklagten eine persönliche Schuld nachgewiesen werden müsse. Dies sei jedoch in dem Strafverfahren nicht möglich gewesen.
Erhebliche Konsequenzen hatte der Flughafenbrand hingegen im Baurecht. So führte die Analyse des Großfeuers unter anderem zum Verbot bestimmter Baustoffe. Die Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen wurden verschärft, auch die Installation von Entrauchungsanlagen zum Freihalten von Rettungswegen wurde vorgeschrieben.
Zum 25. Jahrestag des Brandunglücks ist am Sonntag ein stilles Gedenken an die Opfer abseits der Öffentlichkeit im Gedenkraum des Airports geplant. Außerdem will der Düsseldorfer Flughafen Fluggäste, Besucher und Mitarbeiter über eine Durchsage dazu einladen, eine Minute im Gedenken an die Opfer innezuhalten – um 15.31 Uhr, genau 25 Jahre nach dem ersten Feueralarm.