Bewaffnet mit zwei langen Küchenmessern zog Abdullah A. an einem Abend im vergangenen Oktober los und suchte sich seine Opfer. Mitten in der bei Touristen beliebten Dresdner Altstadt traf er auf zwei offenkundig homosexuelle Männer und stach laut Anklage hinterrücks auf die beiden ein. Eines der Opfer starb, das andere überlebte schwer verletzt. Seit Montag muss sich der 21-jährige Syrer im Mordprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden verantworten.
Die Tat geschah offenbar mit Ansage. Es war nicht das erste Mal, dass A. durch seine radikalislamische Gesinnung auffiel. Bereits 2018 wurde er unter anderem wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der im syrischen Aleppo geborene A., der im Oktober 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, radikalisierte sich seit Ende 2016 zunehmend. Er warb in Chats für die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und erwog einen Anschlag für den IS in Deutschland. Im Internet sucht er nach Bauanleitungen zur Herstellung eines Sprengstoffgürtels.
Die Sicherheitsbehörden konnten diese Pläne durch A.s Verhaftung zunächst vereiteln. Nicht verhindern konnten sie allerdings, dass er etwa zwei Jahre später – nur Tage nach seiner Haftentlassung – mitten in der Dresdner Altstadt die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen niederstach.
Wie konnte dies passieren, obwohl A. als islamistischer Gefährder eingestuft war, sich an Auflagen halten musste und sowohl vom Landeskriminalamt als auch vom Verfassungsschutz observiert wurde? Man habe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, ließen beide Ämter wissen. Die Hintergründe aufzuklären, wird sicher Thema an den zunächst bis Ende Mai anberaumten Prozesstagen sein.
Zum Auftakt der Verhandlung schilderten die Vertreter der Bundesanwaltschaft und auch der Gutachter Norbert Leygraf, der A. mehr als sechs Stunden lang befragte, Details zur Tat. A. habe „aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch“ einen Menschen getötet und einen weiteren versucht zu töten, sagte Staatsanwalt Marco Mayer bei der Anklageverlesung.
Leygraf berichtete, wie A. vermutlich bereits am zweiten Tag nach der Haftentlassung zwei Messersets kaufte, wie er am Tattag mit der Straßenbahn in die Innenstadt fuhr und zunächst andere Menschen beobachtete, bevor er die beiden späteren Opfer verfolgte. Er stach mit einer 21 Zentimeter langen Klinge auf eines der Opfer ein und stieß dem anderen nahezu gleichzeitig ein weiteres Messer in den Körper.
Nach dem Angriff hätten die Männer um Hilfe geschrien und teils noch versucht, sich zu wehren. Nach der Tat entkam A. zunächst. Bei der Auswertung von Spuren stieß die Polizei dann auf den Syrer und leitete eine Fahndung ein. Tage später wurde A. schließlich festgenommen.
A. hatte es offenkundig gezielt auf das homosexuelle Paar abgesehen. Die Männer sah er laut Bundesanwaltschaft als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft an und wollte ihr Leben auslöschen.
Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter machte A. deutlich, dass er Homosexuelle als „Feinde Gottes“ betrachtet. Reue empfindet der Angeklagte nicht, so schildert es Leygraf. Er empfand es demnach eher als Schwäche, dass eines der beiden Opfer den Messerangriff überlebte.
Der Angeklagte selbst schwieg zum Prozessauftakt zunächst. Aufmerksam verfolgte der mit einem olivgrünen Parka bekleidete Syrer am Montag den Ausführungen vor Gericht. Die Anklage lautet auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Die Bundesanwaltschaft machte zugleich deutlich, dass gegen den Angeklagten auch eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.
Wieso werden solche Personen nicht sofort abgeschoben?Dort wird kurzer Prozess gemacht .So wird dieser Islamist von unseren Steuergeldern verwöhnt,einfach nur abartig.