Tötung einer 65-jährigen Jüdin in Paris kommt nicht vor Gericht

Französische Justiz
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Die brutale Tötung einer 65-jährigen Jüdin in Paris kommt nicht vor Gericht: Der Täter, ein muslimischer Nachbar der Frau, gilt wegen einer Psychose infolge von Drogenkonsum als schuldunfähig, wie der französische Kassationshof am Mittwoch bestätigte. Das Gericht wies damit einen Einspruch der Familie des Opfers zurück.

Der Fall der Jüdin Sarah Halimi hat in Frankreich wie in Israel für Entsetzen gesorgt: Halimis 27-jähriger Nachbar hatte auf die ältere Frau im April 2017 unter „Allah-Akbar“-Rufen (Gott ist groß) eingeprügelt, dabei Koranverse zitiert und sie über die Balkonbrüstung ihres Sozialbaus in die Tiefe gestürzt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron warnte daraufhin vor einer neuen Welle des Antisemitismus, auch Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu äußerte sich besorgt.

Das Pariser Berufungsgericht entschied dann aber Ende 2019 aufgrund von drei übereinstimmenden Gutachten, der Täter habe wegen seines Cannabis- und Alkoholkonsums in einem „Anfall von Wahn“ gehandelt. Er sei deshalb juristisch schuldunfähig und könne nicht verurteilt werden. 

Der zur Tatzeit 27-Jährige sitzt für mindestens 20 Jahre in der geschlossenen Psychiatrie und darf keinen Kontakt zu den Angehörigen Halimis aufnehmen. Letztere wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, um doch noch einen Prozess zu erreichen.

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