Die Stadt Köln darf von Plattformen für private Übernachtungsmöglichkeiten verlangen, dass sie ihr die Namen und Adressen der bei ihnen registrierten Vermieter geben. Das entschied das Kölner Oberverwaltungsgericht am Montag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Es geht um die Übernachtungssteuer. (Az. 14 A 2062/17)
Die Stadt wisse nicht, wer alles Übernachtungen in Privatwohnungen anbiete, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Eine „erhebliche Anzahl“ von ihnen versteuere die Übernachtungen nicht. Mithilfe der Auskünfte könne die Stadt herausfinden, wer seine Vermietertätigkeit bislang verschwiegen habe.
Es sei zu viel Aufwand, dies über die Website der Kläger oder vergleichbare Plattformen herauszusuchen, so das Gericht. Eine Berufung wurde abgelehnt, das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.