Kassen müssen bei Transsexuellen nur Barthaar-Entfernung durch Ärzte zahlen
Die Entfernung von Barthaaren bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen bleibt Ärzten vorbehalten. Eine Behandlung durch eine Kosmetikerin oder durch sogenannte Elektrologisten müssen die Kassen nicht bezahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in vier […]