Einsetzen der imprägnierten Eizelle einer anderen Frau ist strafbar
Eine sogenannte imprägnierte Eizelle einer anderen Frau zur Herbeiführung einer Schwangerschaft zu nutzen, ist strafbar. „Jede Handlung, die die Entstehung eines Embryos künstlich fördert“, stelle ein „Befruchten“ im Sinne der Strafnorm dar, entschied das Bayerische […]