Urteil: Kein Asylanspruch für Syrer nach Flucht vor Reservewehrdienst
Die Flucht vor dem Wehrdienst in Syrien ist nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster kein Grund für Flüchtlingsschutz. Bei der Neubewertung eines Falls aus dem Jahr 2017 kam das OVG somit zu keinem […]