Der Bundestag billigte am heutigen Freitag ein neues Gesetz, das Ermittlern erlaubt, sich in kinderpornografischen oder kindesgefährdeten Portalen und Foren als Kinder auszugeben.
Das Gesetz beinhaltet außerdem die künstliche und unechte Herstellung von kinderpornografischen Materials, um es in den einschlägigen Foren und Portalen als Tauschmaterial anbieten zu können, um so Zugang zu den Plattformen und den Köpfen dahinter zu erhalten.
Damit soll der Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet gestärkt werden.
Zusätzlich ist auch der Versuch des Ansprechens von Kindern mit sexuellen Absichten strafbar. Dies gilt auch, wenn dabei nur ein vermeintliches Kind angesprochen wird.