Heute klärt sich, ob Studenten und andere junge Auszubildende wegen Kosten für ihre erste Ausbildung künftig mehr Steuern sparen können.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung geprüft und veröffentlicht heute seine Entscheidung in Karlsruhe.
Das Verfahren wurde durch den Bundesfinanzhof angestoßen. Die Richter am Finanzhof halten die bisherige Vorschrift für verfassungswidrig.
Die Kosten für das erste Studium oder die erste Ausbildung sind derzeit nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten absetzbar.