Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist verfassungsgemäß

kopftuch_kopftuchverbot_verbot_rechtsreferendarin_gerichtssaal_bundesverfassungsgericht
Bild: dpa

Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 27. Februar veröffentlichten Beschluss zu einem Fall aus Hessen.

Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen, wie die dpa berichtet, dürfen sie damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können.

Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen. Dagegen hatte die Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt.

Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie Stellte oder sich im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44205 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt