Was ist die bayerische Kommunalwahl und wie wähle ich richtig?

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Symbolbild: Wahlbenachrichtigungskarte

Dieser Artikel befasst sich mit der Wahl in Nürnberg, ist aber auch auf andere Städte und Gemeinde zutreffend. Die Zahl der Stadtratsmitglieder reduziert sich lediglich.

Am 15. März 2020 wird zum 15. Mal nach dem Zweiten Weltkrieg der Nürnberger Stadtrat und zum 13. Mal der Nürnberger Oberbürgermeister gewählt. Gewählt werden 70 Mitglieder des Stadtrats.

In Bayern werden alle sechs Jahre Kommunalwahlen durchgeführt. An diesem Tag wird der Bürgermeister oder der Oberbürgermeister, abhängig von der Größe der Gemeinde oder Stadt, gewählt. Zusätzlich zum Bürgermeister oder Oberbürgermeister werden die Stadträte gewählt. Zusammen bilden sie dann das politische Organ der Stadt oder Gemeinde.

Aber wie wähle ich richtig? Was muss ich beachten? Was muss ich mitbringen?

Jeder der im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer keine erhalten hat, kann Einsicht in das Wählerverzeichnis beantragen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und Unionsbürger ist, seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis lebt und nicht nach Art. 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Der Wahltag:

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte und dem Personalausweis geht es am Wahltag in das auf der Benachrichtigungskarte angegebene Wahllokal.

Jeder Wähler erhält dann zwei Stimmzettel. Auf dem gelben Stimmzettel gibt der Wähler eine Stimme zur Wahl des Oberbürgermeisters ab. Mit dem grünen Stimmzettel kann jeder Wähler den Bewerbern bis zu 70 Stimmen zur Wahl der Mitglieder des Stadtrats geben.

In Nürnberg kann aus 722 Kandidaten ausgesucht werden. Dem jeweiligen Favoriten kann eine, zwei oder drei Stimmen geben werden. Alles, was über drei hinausgeht ist ungültig und verschenkt, der Stimmzettel wird dadurch aber nicht ungültig.

Die restlichen der 70 Stimmen können mit einem Listenkreuz vergeben werden. Wer keine Einzelstimmen abgeben möchte, gibt mit dem Listenkreuz alle 70 Stimmen innerhalb der Liste ab.

Zettel in die Urne werfen und fertig!

Beachte bitte:

Instagram-Snaps oder das Produzieren eines Videos ist nicht erlaubt. Die Wahl ist geheim!

Wie geht es anschließend weiter?

Nach der Stimmauszählung werden die auf alle Bewerber einer Liste entfallenen Stimmen zur Gesamtstimmenzahl dieses Wahlvorschlags zusammengezählt. Die auf eine Liste entfallenden Sitze werden auf die Bewerber in der Reihenfolge des persönlichen Stimmergebnisses verteilt.

Stichwahl?

Sollte das Ergebnis nicht eindeutig sein, findet zwei Wochen später, also am 29. März eine Stichwahl statt.

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Vorstandsvorsitzender Chefredakteur und Herausgeber des Nürnberger Blatt, Chefredakteur und Herausgeber von FLASH UP sowie Programmdirektor von FLASH