Kurzarbeit, Kinderzuschlag, BAföG: Das ändert sich im April

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Symbolbild: Bundestag

Neuer Monat, neue Regelungen: Auch der April 2020 bringt ein paar Neuerungen mit sich – und diese haben teilweise mit der Coronavirus-Pandemie zu tun. Worum es sich genau handelt – hier der Überblick:

Kurzarbeit

Zahlreiche Unternehmen in Deutschland leiden unter den Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus. Das Bundeskabinett hat reagiert und das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz auf den Weg gebracht. Um ihre Mitarbeiter trotz wirtschaftlicher Verluste halten zu können, sollen Betriebe leichter an Kurzarbeitergeld kommen. Die Auszahlungsgrenze wird von 12 auf 24 Monate erweitert, wie die Bundeagentur für Arbeit in Nürnberg mitteilte.

Kinderzuschlag

Familien sollen in der Krisenzeit ebenfalls finanziell entlastet werden und einen leichteren Zugang zum sogenannten Kinderzuschlag bekommen. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Eltern. Wie die Bundesministerin für Familie, Franziska Giffey in Berlin mitteilte, soll die Berechnungsgrundlage deutlich verkürzt werden. Der Zuschlag kann bis zu 185 Euro betragen.

BAföG-Rückzahlungen

Tiefer in die Tasche greifen müssen dafür BAföG-Rückzahler. Während die monatliche Mindestrückzahlrate bisher bei 105 Euro lag, sind es ab April 130 Euro. Auch wer ab dem 1. April eine vorzeitige Tilgung seines Studiendarlehens beantragt, bekommt weniger Rabatt – es sei denn, der BAföG-Gesamtbetrag lag deutlich über 10.000 Euro.

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