Diese Entscheidung trifft alle Menschen in Bayern: Die verordneten Ausgangsbeschränkungen bleiben weiter bis zum 10. Mai bestehen. „Bayern hat früher und konsequenter begonnen. Bayern wird auch später aufhören als andere.“, so der bayerische Ministerpräsident Markus Söder.
Zumindest seit heute hat aber wieder der gesamte Handel geöffnet, denn nach einer Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts verstieß die Verordnung, dass größere Läden weiterhin geschlossen bleiben müssen, gegen das Grundgesetz. Das bayerische Kabinett hatte deshalb nun reagiert und „de facto den ganzen Handel wieder geöffnet“.
Damit die Bevölkerung die offenen Geschäfte überhaupt erreichen können, sind sie zumeist auf Bus und Bahnen angewiesen. Hier gilt ebenfalls wie in den Ladengeschäften die Maskenpflicht. Ab dem 4. Mai soll auch wieder die Möglichkeit zum Besuch eines Gottesdienstes bestehen. Allerdings darf dieser nicht länger als eine Stunde dauern. Außerdem gilt auch hier die Abstands- und Maskenpflicht.