Der Bund will wegen der Corona-Krise verbotene Gottesdienste und Gebetsversammlungen wieder zulassen. Dies soll aber nur unter den strengen Voraussetzungen möglich sein, dass die besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes eingehalten werden.
So soll es aus der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder, die der dpa vorliegt, hervorgehen.