Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten eingestellt. Eines der aufwendigsten Strafverfahren in der Nachkriegszeit endet damit nach knapp zweieinhalb Jahren und 184 Sitzungstagen, ohne Urteil.
Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters auf der Anklagebank gesessen. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einem weiteren Mitarbeiter des Veranstalters waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden.
Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Beteiligten sollen unter anderem schwere Planungsfehler begangen haben. Anfang April hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli.