Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat die Einigung zwischen Bund und Ländern auf neue Reiseregeln begrüßt. „Der Einsatz hat sich gelohnt“, erklärte Laschet nach dem am Freitag gefassten Beschluss. „Gut, dass wir nun gemeinsame Regelungen aller Länder mit dem Bund dafür haben, wie wir Risiko-Vorsorge und Reisefreiheit miteinander verbinden.“
Die von Bundeskanzleramt und den Staats- und Senatskanzleien der Länder erzielte Einigung bezieht sich auf die „Sicherheit des Reiseverkehrs bei regionalem Ausbruchsgeschehen“. Hintergrund ist, dass vor allem die Corona-Ausbrüche in Fleischbetrieben zuletzt die Infektionszahlen regional wieder hatten in die Höhe schnellen lassen – und damit die Furcht vor einer zweiten Infektionswelle schürten.
In dem Beschluss, der AFP am Samstag vorlag, heißt es nun, dass „gerade mit Blick auf die bevorstehende Urlaubssaison“ die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssten, „um eine Wiederausbreitung des Coronavirus durch innerdeutsche Reisetätigkeit zu verhindern“. Gleichzeitig solle die Reisefreiheit der Bürger und deren Planungssicherheit „auch in den von lokalen Ausbruchsgeschehen betroffenen Gebieten soweit als möglich erhalten bleiben“.
Reisende aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage dürfen nur dann in einer Pension oder einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein Arzt einen negativen Corona-Test bestätigt hat. Das ärztliche Attest muss zeigen, „dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind“.
Es muss sich überdies „auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist“. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.