In Nordrhein-Westfalen haben Richter und Staatsanwälte mit vielen Kindern zeitweise zu wenig verdient. Die Vorschriften des Bundeslands waren für diese Richter und Beamte unvereinbar mit dem Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Richter und Beamte sowie ihre Familien müssten lebenslang angemessen alimentiert werden. Das Urteil bezieht sich auf eine Besoldungsgruppe in den Jahren von 2013 bis 2015.
Der gewährte Lebensunterhalt müsse ihrem Dienstrang und der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessen sein, erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Auch dürften Richter und Beamte nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder eine ihrem Amt angemessene Lebensführung aufrechtzuerhalten oder eine Familie zu haben. Die Zahl der Kinder könne daher nicht ohne Bedeutung sein, wenn die Höhe des Gehalts bestimmt werde.
Dafür müssen die ab dem dritten Kind gewährten Zuschläge so erhöht werden, dass sie pro Kind mindestens 15 Prozent über der sozialen Grundsicherung liegen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung treffen.
Im Ausgangsverfahren hatte ein verheirateter Richter geklagt, der im Jahr 2013 Kindergeld für drei Kinder erhielt. Auch ein weiterer verheirateter Richter hatte geklagt, der 2014 und 2015 für vier Kinder Kindergeld erhielt. Das Verwaltungsgericht in Köln legte die Frage zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Besoldung dem Bundesverfassungsgericht vor.