Gericht bestätigt Entlassung von Betriebsratsmitglied

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Landesarbeitsgericht München hat am Mittwoch die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bestätigt. Der Arbeitnehmer bei einem Unternehmen der Automobilbranche habe seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht grob verletzt, entschied das Gericht. Auch habe er eine Rufschädigung seines Arbeitgebers in Kauf genommen. (AZ: 11 Sa 332/20).

Der Arbeitnehmer hatte sich an die Personalabteilung gewandt und um Aufklärung wegen eines angeblichen Verbots gebeten, in dem Betrieb Türkisch zu sprechen, teilte das Gericht mit. Die betreffende E-Mail leitete er in Kopie auch an das türkische Generalkonsulat weiter. In dem Schreiben habe das Betriebsratsmitglied zudem eine Parallele zur Unterdrückung der Kurden unter der türkischen Militärdiktatur und auch zum „Faschismus“ gezogen. 

Daraufhin hatte der Arbeitgeber nach ordnungsgemäßer Information und Zustimmung des Betriebsrats eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Der Inhalt der E-Mail suggeriere eine erhebliche Diskriminierung türkischer Mitarbeiter im Unternehmen und könne den Eindruck erwecken, die Arbeitgeberin würde Vorgänge vertuschen, entschied das Gericht. Grundsätzlich bestehe für Arbeitnehmer die Pflicht, vor einer Information von Dritten intern vorzugehen, damit der Arbeitgeber Ermittlungen anstellen und einer berechtigten Beschwerde abhelfen könne.

Auch aufgrund einer Vorbelastung des Arbeitsverhältnisses durch Abmahnungen wurde die Kündigung im Rahmen der zu treffenden Gesamtabwägung für wirksam erachtet und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde aber nicht zugelassen.

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