Landgericht Hannover weist Schadenersatzklage von Gastronom wegen Lockdowns ab

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Ein Gastronom aus der Region Hannover ist mit einer Schadenersatzklage gegen das Land Niedersachsen wegen der zeitweisen Schließung seines Restaurants während der Corona-Pandemie gescheitert. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt lehnte den Antrag nach Angaben eines Sprechers vom Freitag als unbegründet ab. Für die von dem Kläger erhobene Forderung gebe es keine Rechtsgrundlage. (Az. 8 O 2/20)

Bereits zum Prozessauftakt vor rund zwei Wochen hatten die Richter deutlich gemacht, dass die Klage nahezu keine Aussicht auf Erfolg habe. Weder aus Bundes- noch aus Landesgesetzen oder sonstigen Bestimmungen ließen sich solche Schadenersatzpflichten ableiten.

Der Chef eines Fischrestaurants am Steinhuder Meer bei Hannover wollte vor Gericht eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall während des allgemeinen mehrwöchigen Corona-Lockdowns im März und April einklagen. Das Land habe dabei aus rein „generalpräventiven Gründen“ gehandelt, wobei eine von seinem Restaurant ausgehende Ansteckungsgefahr nur „vermutet“ worden sei. Deshalb handle es sich um ein „Sonderopfer“, für das er Ausgleich verlangen könne, argumentierte er.

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