Neuverschuldung illegal? „Das entspricht nicht den Regeln des Grundgesetzes“

Bundestag der Bundesrepublik Deutschland
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Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, fällt ein vernichtendes Urteil über die drastische Erhöhung der Staatsverschuldung in der Corona-Krise. „Das entspricht nicht den Regeln des Grundgesetzes“, sagte er dem „Spiegel“ laut Vorabmeldung vom Donnerstag. Um von den Regeln der Schuldenbremse nach Artikel 115 Grundgesetz abzuweichen, sei erneut eine außergewöhnliche Notlage deklariert worden, „doch diese hat die Regierung selbst herbeigeführt“.

Der Bundestag hatte zunächst Ende März zur Bekämpfung der Corona-Krise einen Nachtragshaushalt mit 156 Milliarden Euro Neuverschuldung verabschiedet und dazu auch das Aussetzen der Schuldenbremse beschlossen. Anfang Juli wurde ein zweiter Nachtragshaushalt beschlossen, mit dem insbesondere das zwischenzeitlich vereinbarte Konjunkturpaket finanziert werden soll. Dafür sind weitere 62,5 Milliarden Euro Schulden vorgesehen, weshalb erneut ein Aussetzen der Schuldenbremse beschlossen wurde.

„Die Haushaltsgrundsätze Jährlichkeit, Klarheit und Wahrheit wurden nicht eingehalten“, monierte Rechnungshofpräsident Scheller im „Spiegel“. „Man hat Mittel festgelegt, über die eigentlich der jeweils zuständige Bundestag in späteren Haushalten beschließen muss.“ Konkret bemängelte Scheller, dass weitere schuldenfinanzierte 26 Milliarden Euro im Energie- und Klimafonds geparkt würden, „für zukünftige Ausgaben, ohne Zusammenhang mit der Krise. Das ist keine Notsituation“.

Die zusätzliche Verschuldung im zweiten Nachtragshaushalt sei objektiv nicht notwendig gewesen, urteilte der Behördenchef. „Das Grundgesetz ist aus unserer Sicht nicht eingehalten.“ Scheller fügte hinzu, zur Feststellung einer möglichen Verfassungswidrigkeit sei das Bundesverfassungsgericht der richtige Ansprechpartner.

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