Am planmäßig letzten Verhandlungstag im Mordprozess nach der tödlichen Messerattacke auf Fritz von Weizsäcker hat der Angeklagte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, Matthias Schertz, gestellt. Auch den psychiatrischen Gutachter Alexander Böhle hält Gregor S. für befangen, wie am Mittwoch aus dem Antrag hervorging. Für Mittwoch waren eigentlich die Plädoyers beider Seiten und womöglich auch das Urteil erwartet worden. Die Sitzung wurde am Vormittag zunächst für eine Stunde unterbrochen.
S. gibt für den Angriff vom 19. November 2019 jahrelangen Hass auf den Ex-Bundespräsidenten und Vater des Opfers, Richard von Weizsäcker, an. Der 57-Jährige bezichtigte ihn, mitverantwortlich an der Produktion des Entlaubungsmittels Agent Orange zu sein. US-Truppen hatten im Vietnamkrieg Millionen Liter Agent Orange im Süden von Vietnam versprüht. Das Gift wird bis heute für schwere Missbildungen, Krebserkrankungen und Behinderungen bei der vietnamesischen Bevölkerung verantwortlich gemacht.
Der Gutachter Böhle habe dies als Wahnidee und Verschwörungstheorie bezeichnet, begründete S. den Befangenheitsantrag. Mit seinen Nachfragen habe der Vorsitzende Richter die Ansicht des Gutachters bekräftigt, weswegen er auch diesen für befangen hält. Böhle hatte S. in seinem Gutachten eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung bescheinigt, jedoch keinen Wahn. Die Richter müssen nun unter anderem über die Zulässigkeit des Antrags beraten.
S. stach seinem Geständnis und den Ermittlungen zufolge gegen Ende eines Vortrags des Mediziners im Berliner Schlossparkklinikum mit einem Messer auf Fritz von Weizsäcker ein. Bei der Tat war ein Polizeibeamter eingeschritten, der privat unter den Zuhörern der Veranstaltung war. Auf ihn stach S. ebenfalls ein. Bei einer Verurteilung kommt auch die Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht.