Eine vollkommen substanzlose und zudem extrem lange Verfassungsbeschwerde hat die Richter am Bundesverfassungsgericht derart verärgert, dass sie dem Verfasser für den Wiederholungsfall eine Missbrauchsgebühr androhten. Auch die eigentliche Beschwerde nahmen sie nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Diese erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und habe darüber hinaus keinerlei Erfolgsaussichten.
Eine missbräuchliche Verfassungsbeschwerde liege laut Gesetz immer dann vor, wenn sie offensichtlich unbegründet sei und „von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss“, erklärten die Richter weiter. „Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.“
Sie monierten zugleich die „völlig ausufernde“ Beschwerde von „enormem Umfang“, die in weiten Teilen lediglich „auf sachlich nicht gerechtfertigten Wiederholungen“ beruhe. Sie wurde im Namen einer Bürgerin zudem von einem Vertreter eingelegt, der dafür gar nicht die notwendige Qualifikation vorweisen konnte. Um was es bei der abgeschmetterten Beschwerde ging, teilte das Gericht nicht mit.