Der bayerische Verfassungsgerichtshof will am 28. August über die Verfassungsmäßigkeit der Landesgrenzpolizei urteilen. Den Verkündungstermin teilte eine Gerichtssprecherin nach einer mündlichen Verhandlung am Montag mit. Die Grünen-Landtagsfraktion hält die landeseigene Grenzpolizei für verfassungswidrig, weil Bayern keine Gesetzgebungskompetenz zustehe. Mit dem Bundespolizeigesetz habe der Bund bereits selbst von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Grenzschutz in bundeseigener Verwaltung wahrzunehmen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Jürgen Mistol, kritisierte die Grenzpolizei als parteipolitische Maßnahme der CSU. Parteichef Markus Söder habe die AfD mit der Wiedereinführung der Grenzpolizei 2018 „mit einem rechtspopulistischen Kurs tatsächlich nochmal übertrumpfen“ wollen, sagte er im Bayerischen Rundfunk. Der Schutz der Außengrenzen sei „eindeutig und ausschließlich Sache des Bundes“.
Die CSU-Landtagsfraktion und die CSU-geführte Landesregierung sind dagegen der Meinung, dass Bundesländer durchaus die Kompetenz haben, die für grenzpolizeiliche Aufgaben nötigen Regelungen und Normen zu schaffen – zumindest „soweit die Länder im Einklang mit den Regelungen des Bundespolizeigesetzes und mit Zustimmung des Bundes grenzpolizeiliche Aufgaben“ wahrnähmen.
Die bayerische Grenzpolizei wurde nach dem Krieg auch nach Einführung des Bundesgrenzschutzes beibehalten, sie wurde dann jedoch 1998 aufgelöst. 20 Jahre später im Jahr 2018 wurde sie wieder eingeführt.