Berliner Verwaltungsgericht hebt Corona-Demonstrationsverbot auf

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der für Samstag geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik wieder aufgehoben. Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, teilte das Gericht am Freitag mit. Aus dem Konzept des Anmelders ist demnach nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung „bewusst missachten“ werde.

Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten, erklärte das Gericht. Außerdem bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft wie etwa die Änderung des Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.

Allerdings muss der Veranstalter dem Urteil zufolge weitere Auflagen beachten: Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt werden, auch muss regelmäßig auf die Mindestabstände hingewiesen werden. Die Versammlungsbehörde darf außerdem weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.

Gegen den Beschluss kann die Versammlungsbehörde vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen. Die Versammlungsbehörde hatte die Großdemonstration wegen des Infektionsschutzes am Mittwoch verboten, am Donnerstag legte der Anmelder Querdenken 711 dagegen Beschwerde ein. 

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