Der verheerende Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo am Jahreswechsel wird voraussichtlich vor Gericht verhandelt: Die drei Beschuldigten legten Einspruch gegen Strafbefehle wegen fahrlässiger Brandstiftung ein, wie die Staatsanwaltschaft Krefeld am Freitag mitteilte. Daher muss der Fall nun wohl in einer gerichtlichen Hauptverhandlung geklärt werden.
Bei dem Feuer in der Nacht zum Neujahrstag waren mehrere Menschenaffen und mehrere kleinere Affen sowie Vögel in den Flammen verendet. Nach Erkenntnissen der Ermittler sollen die drei beschuldigten Frauen in der Neujahrsnacht insgesamt fünf sogenannte Himmelsleuchten aufgelassen haben. Zumindest eine dieser Himmelsleuchten soll auf das Affenhaus gesunken sein und letztlich das Feuer ausgelöst haben.