Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Lobbyregister steht

Bundestag in Berlin
Bundestag in Berlin

Die Arbeit der Koalitionsfraktionen an einem Lobbyregister kommt offenbar voran: Union und SPD haben bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet, wie das Portal „The Pioneer“ am Dienstag berichtete. Vorgesehen ist demnach unter anderem ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro für den Fall, dass Lobbyisten die Registrierungspflicht nicht einhalten.

Die SPD und Oppositionspolitiker fordern die Einführung eines Lobbyregisters schon lange, die Union hatte aber Vorbehalte. Dies änderte sich nach Bekanntwerden von Lobbyvorwürfen gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor.

Laut „The Pioneer“ soll nun eine öffentlich einsehbare Liste der Lobbyisten geschaffen werden. Organisationen und Unternehmen, die „Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag, seinen Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen“ betreiben, sollten in diesem Verzeichnis gelistet werden.

Das Register soll dem Bericht zufolge neben Tätigkeit, Namen und Anschrift sowie Angaben zu Auftraggebern auch die jährlichen Lobbyausgaben ohne Personalkosten und die Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20.000 Euro enthalten. Wer die finanziellen Angaben ablehne, dem solle ein Hausausweis für den Bundestag verweigert werden. 

Als Interessenvertretung werde in dem Gesetzentwurf eine Tätigkeit definiert, die „regelmäßig betrieben wird, auf Dauer angelegt ist, für Dritte erfolgt oder wenn innerhalb der jeweils letzten drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte angebahnt wurden“. Die Interessenvertreter würden nach dem Gesetzentwurf verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben.

Petitionen, lokale Organisationen, Sprecher bei öffentlichen Anhörungen und natürliche Personen, die ausschließlich persönliche Interessen verfolgen, sollten von der Eintragungspflicht ausgenommen bleiben, schrieb „The Pioneer“ weiter. Dies solle auch für Interessenvertretung im Rahmen der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder im Rahmen der Erbringung von Rechtsberatungen für einen Dritten gelten. Demnach blieben Rechtsanwälte und Juristen außen vor, wenn sie ihre Tätigkeit als Rechtsberatung definieren.

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