Gesetzentwurf für härtere Strafen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt

Symbolbild: Kindesmissbrauch
Symbolbild: Kindesmissbrauch

Das Bundesjustizministerium hat am Montag den Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder verschärft werden sollen. Demnach soll sexueller Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen eingestuft werden mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft statt wie bisher sechs Monaten. Als Maximum sollen 15 statt zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich sein. Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen hochgestuft werden. 

Die einschlägigen Straftatbestände des sexuellen Kindesmissbrauchs sollen dem Entwurf zufolge umbenannt werden. Anstelle von „sexuellem Missbrauch von Kindern“ soll durchgängig von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ die Rede sein, „um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben“, wie das Justizministerium erläuterte.

Der Entwurf sieht außerdem zusätzliche Möglichkeiten der Strafverfolgung in bestimmten Fällen vor: Bei schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder soll leichter Untersuchungshaft angeordnet werden können. Die Hürden der Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie werden gesenkt. Auch die Onlinedurchsuchung soll erleichtert werden.

„Um Kindern und Jugendliche umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert werden“, erklärte das Justizministerium weiter.

In der großen Koalition hatte die Union schon länger Strafverschärfungen gefordert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lehnte diese zunächst ab, änderte aber Anfang Juni ihre Meinung. Die Debatte hatte Fahrt aufgenommen, nachdem mehrere Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie mit zahlreichen Tätern und Opfern bekannt geworden waren.

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