Die Arbeit der Koalitionsfraktionen an einem Lobbyregister kommt voran: Union und SPD haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, der unter anderem ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro für den Fall vorsieht, dass Lobbyisten die Registrierungspflicht nicht einhalten. Der Entwurf lag am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vor. Die Organisationen LobbyControl und abgeordnetenwatch.de finden die Vorlage misslungen und fordern einen neuen Anlauf.
Die SPD und Oppositionspolitiker sind schon lange für die Einführung eines Lobbyregisters, die Union hatte aber lange Zeit Vorbehalte. Dies änderte sich nach Bekanntwerden von Lobbyvorwürfen gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor.
Laut dem Gesetzentwurf, über den zuerst das Portal „The Pioneer“ berichtete hatte, soll nun eine öffentlich einsehbare Liste der Lobbyisten geschaffen werden. In dem Entwurf wird der Terminus „Interessenvertretung“ verwendet.
„Interessenvertretung ist jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungsprozess des Deutschen Bundestages samt seinen Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen“, heißt es dort. In das Register muss sich jemand demnach eintragen lassen, wenn diese Tätigkeit „regelmäßig betrieben wird, auf Dauer angelegt ist, für Dritte erfolgt oder wenn innerhalb der jeweils letzten drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte angebahnt wurden“.
Das Register soll unter anderem Tätigkeit, Namen und Anschrift sowie Angaben zu Auftraggebern enthalten. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben zu den jährlichen Lobbyausgaben ohne Personalkosten machen sowie zu Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20.000 Euro. Wer keine vollständigen Angaben macht, dem soll kein Hausausweis für den Bundestag ausgestellt werden.
Um die Registrierungspflicht durchzusetzen, soll ein neuer Tatbestand bei den Ordnungswidrigkeiten geschaffen werden. Ordnungswidrig würde demnach handeln, „wer vorsätzlich oder fahrlässig die bei der Registrierung als Interessenvertreter erforderlichen Angaben nicht oder nicht wahrheitsgemäß macht“. Dafür wäre dann eine Geldbuße bis 50.000 Euro fällig.
Die Interessenvertreter würden nach dem Gesetzentwurf außerdem verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben. Der Bundestag würde diesen anerkennen, wenn er „Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht“.
Initiatoren von Petitionen, lokal tätige Organisationen sowie Menschen, die ausschließlich persönliche Interessen verfolgen, sollen von der Eintragungspflicht im Lobbyregister ausgenommen bleiben. Das Gleiche gilt unter anderem auch bei Tätigkeiten für Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ihnen steht aber eine freiwillige Registrierung offen.
Die Organisationen LobbyControl und abgeordnetenwatch.de reagierten unzufrieden. „Die Koalitionsfraktionen haben einen mangelhaften Entwurf vorgelegt“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. „In dieser Form würde Lobbyismus weiterhin intransparent bleiben.“ Union und SPD müssten „einen neuen Anlauf“ starten.
Konkret bemängeln die Organisationen, dass nur Lobbytätigkeit im Bundestag, nicht aber gegenüber der Bundesregierung thematisiert wird. Außerdem würden konkrete Aktivitäten von Lobbyakteuren, etwa Treffen oder Veranstaltungen, „weder erfasst noch veröffentlicht“. Das sei aber „zwingend notwendig, um Lobbyismus öffentlich nachvollziehbar zu machen“.
Auch die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, urteilte, das Papier greife viel zu kurz . „Weder verpflichtet der Vorschlag die Bundesregierung zu mehr Transparenz beim Lobbyismus, noch beinhaltet er den so genannten ‚legislativen Fußbabdruck'“, erklärte sie. Beides wäre nötig, denn nur dann „wäre nachvollziehbar, wer an Gesetzentwürfen der Bundesregierung mitgewirkt und Einfluss genommen hat“.