Scharfe Kritik an geplanter Hartz-IV-Anpassung

Symbolbild: Bundestag
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Vor dem geplanten Kabinettsbeschluss zur Anpassung der Hartz-IV-Sätze fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und die Grünen, die Sozialleistung künftig ganz anders zu berechnen. „Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks, Holger Hofmann, am Mittwoch. „Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen.“

Die anstehende Erhöhung der Regelsätze für Kinder bis sechs Jahre und Jugendliche ab 14 Jahren sehe „auf den ersten Blick“ gut aus. „Wenn man genauer hinschaut, erweist sich diese jedoch als unzureichend“, erklärte Hofmann. „Hier wird lediglich ein Stück weit das nachgeholt, was den Kindern und Jugendlichen durch politisches Herunterrechnen der Regelsätze seit Jahren vorenthalten wird.“ Für Sechs- bis 13-Jährige sei zudem eine Nullrunde geplant – dies sei „ein armutspolitischer Skandal“.

„Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Menschen in Deutschland“, sagte auch der Grünen-Sozialexperte Sven Lehmann, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch. Ein Regelsatz von 439 Euro für Erwachsene sei nicht existenzsichernd. „Menschen in Hartz IV oder in der Grundsicherung im Alter sind abgekoppelt vom Rest der Gesellschaft.“

Auch Lehmann forderte eine grundlegende Reform. „Die Bundesregierung ignoriert die vehementen Forderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Familienverbänden und Wissenschaft nach einer Kurskorrektur in der Regelsatzermittlung“, kritisierte er. „Mit Scheuklappen vor den Augen wiederholt das Arbeitsministerium stur die Taschenspielertricks früherer Regelbedarfsermittlungen. Sie spart weiter an den Ärmsten der Armen und nimmt in Kauf, dass das soziokulturelle Existenzminimum von sieben Millionen Menschen nicht gedeckt ist.“

Das Bundeskabinett befasst sich in der Sitzung am Mittwochvormittag mit der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze zum Jahreswechsel. Die Sätze werden aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise für bestimmte Waren und Dienstleistungen sowie der Lohnentwicklung festgelegt.

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