Verfahren um tödlichen Stoß von Achtjährigem vor ICE in Frankfurt am Main begonnen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch das Verfahren um den tödlichen Stoß eines achtjährigen Jungen vor einen ICE begonnen. Dabei steht die Unterbringung des 41-jährigen Beschuldigten in einer Psychiatrie im Raum. Er gilt wegen einer schweren psychischen Erkrankung als schuldunfähig.

Der Mann soll das Kind und dessen Mutter vor gut einem Jahr im Frankfurter Hauptbahnhof vor den einfahrenden Zug geschubst haben. Der Achtjährige wurde von dem ICE erfasst und starb, die Mutter rollte sich zur Seite und überlebte. Nach der Attacke soll der Beschuldigte noch eine 78-Jährige zu Boden gestoßen und schwer verletzt haben.

Die Taten vom Juli 2019 sorgten bundesweit für Entsetzen – doch der 41-jährige Mann ist in Frankfurt nicht in einem Strafprozess angeklagt. In dem sogenannten Sicherungsverfahren ohne Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor und beantragte seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie.

Das Gericht sieht aufgrund fachärztlicher Untersuchungen Anhaltspunkte dafür, „dass die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten wegen einer psychischen Erkrankung aufgehoben und er bei Begehung der Taten schuldunfähig war“. Dennoch könne von Mord sowie zweifachem versuchten Mord auszugehen sein, sofern die Beweisaufnahme ergebe, dass der Mann die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer bewusst ausgenutzt und somit aus Heimtücke gehandelt habe.

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