Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, wie ihn Abgeordnete auch im Wirecard-Skandal fordern, verfügt anders als ein einfacher Ausschuss über umfangreiche Zwangsmittel, die weitgehend denen eines Gerichtes entsprechen. Er kann Zeugen zur Aussage zwingen – bis hin zur Beugehaft. Allerdings können sich Zeugen auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen. Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung des Untersuchungsausschusses zu erscheinen. Tun sie das nicht, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro festgesetzt und eine zwangsweise Vorführung angeordnet werden.
Zeugen können die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung für sie oder Angehörigen das Risiko in sich birgt, „einer Untersuchung nach einem gesetzlich geordneten Verfahren ausgesetzt zu werden“. Zeugen, die vor einem Untersuchungsausschuss etwas Falsches sagen, können dafür strafrechtlich belangt werden, und zwar auch, wenn sie nicht vereidigt wurden. Für die uneidliche Falschaussage drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. Ein Meineid wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Für minder schwere Fälle sind zwischen sechs Monaten und fünf Jahre Haft vorgesehen.