Bundestagsverwaltung soll Eintrag in Lobbyregister überwachen

Bundestag in Berlin
Bundestag in Berlin

Die Bundestagsverwaltung unter Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) soll einem Bericht zufolge künftig die Registrierungspflicht von Lobbyisten in Bundestag und Ministerien überwachen. Ein Gesetzentwurf von Union und SPD für ein Lobbyregister legt die Bundestagsverwaltung als Prüfinstanz fest, wie das Hamburger Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Freitag vorab berichtete.

Demnach soll die Bundestagsverwaltung bei Verstößen auch Geldbußen verhängen dürfen. Der Parlamentspräsident soll Lobbyisten mit einer Zahlung von bis zu 50.000 Euro bestrafen können, wenn die Interessenvertreter falsche oder unvollständige Angaben machen. In einem früheren Gesetzentwurf war den Angaben zufolge noch das Bundesinnenministerium als Kontrollinstanz genannt worden. 

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Abgeordnetenwatch oder Lobbycontrol fordern, eine Prüfstelle zu schaffen, die institutionell unabhängig und parteipolitisch neutral ist. 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Patrick Schnieder, sagt hingegen: „Wir brauchen keine neue Behörde in Deutschland, um Verstöße gegen ein beim Bundestag geführtes Lobbyregister zu ahnden.“ Das Parlament habe mit der Bundestagsverwaltung eine durchsetzungsstarke Behörde, die dazu sehr gut in der Lage sei.

Die große Koalition hatte sich wegen der Affäre des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor auf die Einführung eines Lobbyregisters geeinigt, das Kontakte von Abgeordneten zu Unternehmen und Lobbyisten erfassen soll. Amthor hatte Kritik auf sich gezogen, weil er sich für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt und dafür im Gegenzug Aktienoptionen erhalten hatte. 

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