Erster Strafprozess im VW-Dieselskandal gegen Ex-Audi-Chef Stadler begonnen

Landgericht München
Landgericht München

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen hat am Mittwoch der erste Strafprozess um die manipulierten Abgaswerte begonnen. Vor dem Landgericht München II muss sich der frühere Audi-Chef Rupert Stadler mit drei anderen Angeklagten wegen Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung verantworten. Alleine für schweren Betrug sieht das Gesetz bis zu zehn Jahre Haft vor.

Stadler soll ab Ende September 2015 davon gewusst haben, dass auch die VW-Tochter Audi in den Abgasskandal verwickelt ist und dennoch weiter den Verkauf manipulierter Audis betrieben haben. Der vor gut zwei Jahren abgelöste ehemalige Audi-Chef bestreitet bisher die Vorwürfe. 

Die Vorwürfe gegen die drei anderen Angeklagten, darunter der ehemalige Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz, wiegen schwerer: Sie sollen veranlasst haben, dass ab 2009 die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen manipuliert wurden. Während die Staatsanwaltschaft bei Stadler einen von ihm zu verantwortenden Vermögensschaden von mehr als 27 Millionen Euro sieht, sollen die anderen drei Angeklagten einen Schaden von 3,1 Milliarden Euro verursacht haben.

Am ersten Verhandlungstag sollte es nur zur Verlesung der etwa 100-seitigen Anklage kommen. Stellungnahmen der vier Angeklagten wurden erst für den zweiten Verhandlungstag am Dienstag kommender Woche erwartet. Der Verteidiger des angeklagten Motorenentwicklers Giovanni P., Walter Lechner, äußerte am Rande des Prozesses Zweifel an der Strafbarkeit des Verhaltens seines Mandanten. Es handle sich um ein „Organisationsverschulden“, also eine Verantwortung in den Strukturen des Autoherstellers.

Vor Verlesung der Anklage verlangten die Verteidiger von Rupert Stadler Auskunft von allen am Prozess beteiligten Richtern, ob sie selbst oder Menschen aus ihrem Haushalt zwischen 2009 und 2020 ein Auto mit einem Diesel von Volkswagen genutzt haben. Diese Auskunft sei erforderlich um zu prüfen, ob möglicherweise eine Befangenheit vorliege. Das Gericht kündigte an, den Antrag „zu gegebener Zeit“ zu beantworten.

Die vier Angeklagten erwartet ein Mammutprozess. Es sind 181 Verhandlungstage bis Ende 2022 angesetzt. Ob dann ein Urteil zu erwarten ist, ist nach den Worten einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft noch nicht absehbar. 

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