Gutachter bezweifeln Verfassungskonformität von Anti-Hass-Gesetz

Bundestag von außen
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Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat laut einem Zeitungsbericht Zweifel an der Verfassungskonformität des im Juni beschlossenen Gesetzes gegen Hass und Hetze im Internet. In einem von der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“) in ihrer Donnerstagsausgabe zitierten Gutachten heißt es, einige der Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf sogenannter Bestandsdaten der Internetnutzer gingen zu weit, weil sie den Datenzugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften.

Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bedeute einen Eingriff in die Grundrechte, auch wenn diese Daten nicht sonderlich sensibel seien, konstatieren die Experten laut der „SZ“. Zitiert werde in ihrem Gutachten die Aussage des Bundesverfassungsgerichts: „Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden.“ 

Der wissenschaftliche Dienst stützt sich der Zeitung zufolge in seinem Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Fraktion angefertigt wurde, auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli zum Umgang mit Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern.

Nach dem im Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetz müssen die Betreiber der Onlinenetzwerke Gewaltandrohungen und Hassbotschaften künftig an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, damit die Urheber von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Unter das Gesetz fallen unter anderem Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie. 

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