Paritätsgesetze in Ländern und Kommunen nicht ohne Grundgesetzänderung möglich

Symbolbild: Parität
Symbolbild: Parität

Paritätsgesetze in den Ländern oder auf kommunaler Ebene sind einem Gutachten zufolge ohne eine Grundgesetzänderung aus Bundesebene nicht möglich. Zu diesem Schluss kommt ein vom Justizministerium in Sachsen-Anhalt erstelltes Rechtsgutachten, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mitteilte.

CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt hatten 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, ob ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden könnte. Untersucht wurden der verfassungsrechtliche Rahmen und die verfassungsrechtlichen Grenzen von landesrechtlichen Paritätsregelungen. Zudem flossen die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema sowie verschiedene Stellungnahmen von Sachverständigen in das Gutachten ein.

Andere Bundesländer hatten zuvor bereits Vorstöße für Paritätsgesetze auf Landesebene unternommen. Im Juli kippte der Thüringer Verfassungsgerichtshof ein entsprechendes Gesetz der rot-rot-grünen Landesregierung. Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene paritätische Besetzung der Wahllisten der Parteien mit gleich vielen Männern und Frauen sei verfassungswidrig, entschied das Gericht und gab damit der AfD recht.

Als erstes Bundesland hatte Anfang 2019 Brandenburg mit der damaligen Regierungskoalition von SPD und Linken sowie Stimmen der damals oppositionellen Grünen ein Paritätsgesetz beschlossen, mit dessen Rechtmäßigkeit sich derzeit das Brandenburger Landesverfassungsgericht nach Klagen von AfD und NPD befasst. Im März 2018 war zudem eine Klage vor dem bayerischen Verfassungsgericht gescheitert, die darauf abzielte, Landeslisten künftig paritätisch besetzen zu müssen.

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